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Stuttgart

Ströer erweitert DooH-Warnsystem

Ströers digitale Infotafeln in Stuttgart zeigen jetzt Warnmeldungen der Stufen 1 bis 3 an. Der Außenwerber will auch zukünftig den Ausbau seiner Screens als "kommunales Stadtinformationssystem" forcieren.
Georg Belge, Feuerwehrkommandant von Stuttgart, und Evelyn Lerche, Regionalleiterin von Ströer, bei der Einführung von Bevölkerungswarnungen über die Stadtinformationsanlagen. (Foto: Ströer)
Georg Belge, Feuerwehrkommandant von Stuttgart, und Evelyn Lerche, Regionalleiterin von Ströer, bei der Einführung von Bevölkerungswarnungen über die Stadtinformationsanlagen. (Foto: Ströer)

Ströer erweitert den Anschluss seiner Stuttgarter DooH-Screens an das staatliche Warnsystem: Die rund 300 digitalen Stadtinformationsanlagen sind nun in der Lage, Warnmeldungen der Stufen 1 bis 3 sowie entsprechende Entwarnungen anzuzeigen. Diese Möglichkeit war zuvor nur für Warnungen der höchsten Stufe 1 gegeben. Die Warnmeldungen werden über das Modulare Warnsystem des Bundes (Mowas) versendet.

Diese Meldungen weisen die Bürger im Ernstfall auf Gefahren hin und erteilen Verhaltenshinweise. Die Ausspielung auf DooH ergänzt bestehende Warnmedien wie Warn-Apps, Cell Broadcast, Radio und Fernsehen. Zuständig für den Katastrophenschutz in Stuttgart ist die Branddirektion, die als untere Katastrophenschutzbehörde fungiert. Ströer stellt der Stadt seine DooH-Screens zu diesem Zweck kostenfrei zur Verfügung.

“Verschiedenste Ereignisse in den vergangenen Jahren haben gezeigt, wie wichtig eine effiziente, digitale und für jeden zugängliche Infrastruktur im öffentlichen Raum ist, um die Bürgerinnen und Bürger gezielt und schnellstmöglich zu informieren und zu warnen“, sagt Alexander Stotz, CEO von Ströer Media Deutschland. „Als offizieller Warnmultiplikator setzen wir uns für den weiteren Ausbau unseres ‚Kommunalen Stadtinformationssystems‘ ein.“

Ströer ist seit 2018 als offizieller Warnmultiplikator gelistet, und die digitalen Stadtinformationsanlagen sind mit dem satellitengestützten Mowas verbunden. Das ist in einem bundesweit gültigen Multiplikatorenvertrag des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) geregelt.

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