Hintergrund der Verbote ist die Bewahrung des Stadtbildes. Insbesondere soll die „visuelle Verschmutzung“ durch DooH-Bewegtbild im historischen Stadtkern reduziert werden. Gewinner ist der DooH-Netzwerkbetreiber CS Digital des DooH-Tausendsassa Radjen van Wilsmen, der im „Amsterdamer Untergrund“ tätig ist. Bewegtbild auf DooH-Screens in U-Bahnstationen ist weiterhin gestattet und ein großer Erfolg.
Die Argumentation der Amsterdamer Stadtverwaltung ist auch in Deutschland nicht ganz unbekannt. So ist animierte DooH-Werbung in München ebenso verboten wie auf Digital Signage Schaufensterdisplays in der Düsseldorfer Altstadt. Im Rot-Rot-Grün regierten Berlin gibt es seit einiger Zeit sogar Rufe nach allgemein weniger (OoH-)Werbung im öffentlichen Raum.
Gesellschaftliche Veränderungen spiegeln sich mit Verzögerung auch in Regulatorien der öffentlichen Hand wider – so wie das Tabakwerbeverbot. Doch oft wird in der Diskussion übersehen, dass Out of Home im öffentlichen Raum Wartehallen, Toiletten oder Leihfahrradsystem (mit)finanziert. Angebote, mit denen sich Bürgermeister gerne schmücken. Dazu benötigen Außenwerber attraktive Standorte und innovative Werbeflächenkonzepte. Animierte DooH-Werbung erzielt zudem messbare höhere Aufmerksamkeit und bietet damit den Vermarktern auch höhere Umsätze. Im Gegenzug erhalten Städte attraktive moderne Wartehallen, die zunehmend auch mit grünen Elementen wie Moos oder Luftreiniger ausgerüstet sein werden.
Es besteht ein breiter Konsens in der Gesellschaft, dass große Werbeflächen nicht an oder vor Denkmälern platziert werden sollen. Doch ganze Innenstädte von Werbung „zu befreien“ ist eine gewagte Strategie. Die Auswirkungen auf Stadtmöblierung, Luftbereinigung und Smart City Applikationen könnten größer sein, als der eine oder andere Stadtrat es zurzeit einschätzt.