Anzeige
Lichtverschmutzung

Neue Einschränkungen durch Naturschutzgesetz

Heute Nacht wurden Änderungen zum Bundesnaturschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz schreibt künftig vor, dass die sogenannte Lichtverschmutzung reduziert werden muß, beispielsweise sollen Straßenlaternen oder Leuchtreklamen so gestaltet werden, dass sie keine Insekten mehr anlocken, die dort verenden. Auswirkungen auf DooH und Digital Signage sind wahrscheinlich.
Viel Licht - München bei Nacht (Foto: Emre Karataş / Unsplash)
Viel Licht – München bei Nacht (Foto: Emre Karataş / Unsplash)

Auch wenn sich die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetz (Bundestagsdokument im Original) primär um das Verbot von Insektiziden und dem Schutz von naturbelassenen Landschaften drehen wurden auch Änderungen bezüglich der „Lichtverschmutzung“ beschlossen. Damit sind auch bestehende und neu zu errichtenden DooH und Digital Signage Installationen betroffen. Die Details sind noch in Rechtsverordnungen im Bund und auf Länderebene festzulegen, aber es scheint sicher das es zukünftig restriktivere Genehmigungsverfahren geben kann.

Digital im öffentlichen Raum: Neue Insektenschutz-Vorgaben bedrohen DooH-Genehmigungen

Eindeutig ist das Verbot von DooH und beleuchteten Plakatflächen in Naturschutzgebieten. Damit wird die Branche leben können, da bisher schon dort so gut wie keine Plakatflächen vorhanden sind. Komplexer wird es bei den neuen Bestimmungen zum „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen” die auch innerorts gültig sind.

Dort schreibt das geänderte Bundesnaturschutzgesetz vor „das beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben sind, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind.“

Green Signage: Nachhaltig geht anders

b

Der Gesetzestext lässt einigen Ermessungsspielraum zu der durch noch zu erlassende Rechtsverordnungen konkretisiert werden soll. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnten lässt befürchten das die Auslegung von Bundesland zu Bundesland und Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein wird. Dreh- und Angelpunkt ist die Vorgabe das u.a. auch DooH- und Digital Signage Betreiber „notwendigen Vorkehrungen zu treffen haben, um vermeidbare nachteilige Auswirkungen von Lichtimmissionen zu vermeiden.“

Einfache technische Maßnahmen können DooH und Digital Signage Betreiber auch schon vor Veröffentlichung der Rechtsverordnungen einrichten bzw. aktivieren. Dazu zählt u.a. die Anpassung der Helligkeit von LED und LCD mittels Helligkeitssensoren, frühzeitiges Abschalten der digitalen Touchpoints nach Ladenschluss bzw. Nachts oder runterdrosseln der Beleuchtung von analogen Flächen.

Auf der DSS Europe 2021 am 29-30 September in München diskutiert wir mit Experten die Themen Green Signage, nachhaltige Betriebsmodelle und wie die gesellschaftliche Akzeptanz von DooH und Digital Signage gesteigert werden kann.