Während die Screen-Laufzeit in Deutschland ab 1. September gesetzlich beschränkt ist (invidis berichtete), will die Out-of-Home-Branche in der Schweiz mit einer freiwilligen Einschränkung der Verabschiedung möglicherweise drastischer Maßnahmen zuvor kommen. Die Mitglieder des AWS (Verband Aussenwerbung Schweiz) verpflichten sich, DooH-Flächen nachts eine Stunde länger als bisher auszuschalten – um damit ihren Stromverbrauch um 5 bis 7 Prozent zu reduzieren. Die temporäre Selbstbeschränkung soll ab 1. Oktober 2022 greifen.
Gleichzeitig appelliert der AWS an die Schweizer Behörden, Verhältnismäßigkeit zu wahren und von einer von einer flächendeckenden
Abschaltung von Leuchtplakaten und Screens abzusehen. Der Energieverbrauch von hinterleuchteten Plakaten (0.029 kWh bei F200L) sowie Indoor (0.312 kWh bei 85 Zoll) und Outdoor Displays (0.700 kWh bei 75 Zoll) sei beispielsweise deutlich geringer als Videostreaming mit einem TV (1.3 kWh bei 65 Zoll, 4K-Auflösung und Festnetz). Der AWS fordert deshalb, stärker ins Gewicht fallende Maßnahmen zu priorisieren.
Energiesparplan verabschiedet: Screens aus ab 22h – mit Ausnahmen
In der Schweiz schlägt die OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Außerordentlichen Lagen) in Strommangellagen vor, Verbote und
Einschränkungen von energieintensiven und nicht absolut notwendigen Geräten durch den Bundesrat im Rahmen einer Bewirtschaftungsverordnung zu erlassen. In einer ersten Phase könnten dazu laut AWS Leuchtreklamen gehören, wobei das Ostral die genaue Art von Leuchtreklamen nicht konkretisiert.
Der Verband und seine Mitglieder – mit APG|SGA, Clear Channel, Horizon, Neo Advertising als größte Vertreter – möchten nach eigenen Angaben zusätzlich zur Laufzeit-Beschränkung bald auch noch weitere unternehmensspezifische Energiesparmaßnahmen umsetzen.