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EU-Energielabel

Verbot von 8K und MicroLED droht

Die EU plant eine Verschärfung der Energieanforderungen für Displays zum 1. März 2023. Mit den neuen strengeren Grenzwerten will die EU den Verkauf von besonders energiehungrigen TV-Geräten verbieten. Die zur Zeit diskutierten Grenzwerte könnten als Nebeneffekt zum Verkaufsverbot aller 8K-Displays und von MicroLED führen, mit Folgen auch für Digital Signage.
Europäische Kommission in Brüssel (Foto: Patrick C. Freyer / Unsplash)
Europäische Kommission in Brüssel (Foto: Patrick C. Freyer / Unsplash)

Die gegenwärtige Energiekrise sorgt für ein größeres Bewusstsein bezüglich Energieverbrauch. Das Chaos im Spätsommer zur Energieeinsparverordnung in Deutschland war ein gutes Beispiel, wie Digital Signage und DooH unverhofft ins Kreuzfeuer der Politik gerieten. Nun droht neues Unbehagen – diesmal nicht aus Berlin, sondern aus Brüssel.

Neue Energielabel stufen Digital Signage Displays zurück (Foto: Screenshot)
Neue Energielabel stufen Digital Signage-Displays zurück (Foto: Screenshot)

Die EU plant eine Verschärfung der Energieanforderungen für TV-Displays zum März 2023. Dazu sollen bis Ende des Jahres die neuen Stromverbrauch-Grenzwerte festgelegt werden. „Die zur Zeit diskutierten Grenzwerte sind so niedrig angesetzt, dass im Grunde kein Smart TV mit 8K-Auflösung und kein MicroLED-basiertes Display diese Grenzwerte unterschreiten könnte“, warnt die Smart-TV-Lobby-Organisation 8K Association.

Die erste Phase dieser neuen Strategie der Europäischen Union begann im März 2021, als das EU-Energielabel erstmals umstrukturiert wurde. Ein Großteil der TV-Modelle wurde damals in die schlechteste Energieklasse (G) zurückgestuft. Der nächste Schritt wird im März 2023 die Einführung strengerer Energieanforderungen sein.

Energiesparplan: Es kommt etwas ins Rollen

Ausnahmen für OLED, 8K und MicroLED sollen auslaufen

Nach den aktuellen gültigen Verordnungen dürfen OLED-Displays („LED“, „QLED“, „mini-LED“ usw.) etwas mehr Strom verbrauchen als LCD-Displays. MicroLED- und alle Arten von 8K-Displays sind bisher von der Einhaltung der Höchstverbrauchsgrenzen ausgenommen, weshalb sie in Europa verkauft werden können.

Ab dem 1. März 2023 soll es keine Ausnahmen mehr für Display-Technologien geben. Der maximale Verbrauchswert des Energy Efficency Index (EEImax) soll dann für alle Display-Technologien gelten. Insbesondere 8K-Displays verbrauchen bisher mehr als doppelt so viel Energie wie gleichgroße 4K-Displays (190 Watt vs 83 Watt). Die Grenze liegt bei 90 Watt (0,9 EEI). Mehr dazu bei FlatpanelsHD.

Digital Signage: Neue Energielabel verunsichern Display-Käufer

Noch keine Entscheidung getroffen

Bis Ende des Jahres sollen nun neue Grenzwerte beziehungsweise das Auslaufen geltender Ausnahmen festgelegt werden. Die Branche sieht die Gefahr, dass zukünftig insbesondere größere Displays, höhere Auflösung (8K) und neue Technologien nicht mehr in der EU verkauft werden dürfen.

Nun suchen alle beteiligten Parteien nach möglichen Kompromissen. Eine diskutierte Möglichkeit wäre, die Energieverbrauchsgrenzen nur auf den Auslieferungszustand anzulegen. Hersteller könnten bei Auslieferung HDR deaktivieren und Displayhelligkeit so reduzieren, das die Grenzwerte eingehalten werden können.

88-Zöller von LG mit 8K Auflösung auf der CES 2019 (Foto: LG Electronics)
88-Zöller von LG mit 8K-Auflösung auf der CES 2019 (Foto: LG Electronics)

Bedeutung für Digital Signage

Die Energieverordnung ist bisher nur in Teilen auch für professionelle Displays anzuwenden. Displays mit einer Bildschirmgröße von 65“ und höher sind bisher ausgenommen. Die bisherigen Ausnahmen:

Digitale Signage-Displays, die mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen:

  •  Es wurde als Anzeigemodul entworfen und gebaut, das als Teilbildfläche in eine größere Anzeigefläche integriert werden soll, und ist nicht zur Nutzung als eigenständiges Display bestimmt,
  • Es wird als eigenständiges Gerät in einem Gehäuse vertrieben, das zur ständigen Nutzung im Freien bestimmt ist,
  • Es wird als eigenständiges Gerät in einem Gehäuse vertrieben und hat eine Bildschirmfläche von weniger als 30 dm2 oder mehr als 130 dm2,
  • das Display hat eine Pixeldichte von weniger als 230 Pixel/cm2 oder mehr als 3.025 Pixel/cm2,
  • es hat im SDR-Betrieb (Standard-Dynamikumfang) eine Spitzenweißluminanz von mindestens 1 000 cd/m2,
  • es hat keine Videoeingangsschnittstelle und keine Displaysteuerung, die die korrekte Anzeige einer genormten dynamischen Videosequenz zur Messung der Leistungsaufnahme ermöglichen würden,

Die nun diskutierten Verschärfungen für TV-Displays könnten somit auch Auswirkungen auf kleinere DooH und Digital Signage-Displays haben oder sogar auch größere Größen zukünftig miteinschließen. Dazu sind bisher keine Bestrebungen der EU oder von Umweltschutz-Lobbygruppen bekannt.

Aber die Dynamik der öffentlichen Diskussion im August und September in Deutschland zeigt, das sich Themen und Trends schnell verändern können. Unabhängig von der neuen EU-Energieverordnung sind noch stromsparendere Digital Signage- und DooH-Lösungen ein Muss. Nicht nur auf Bezug von Peak-Leistungsaufnahme, sondern insbesondere im Dauerbetrieb mit Remote-Management-Lösungen und wirklichem Herunterfahren der Hardware in der Nacht und am Wochenende.