Mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe der EU Ökodesign-Verordnung für großformatige Displays (aktuelle Version 2021) in der Heimnutzung ab 1. März 2023 werden die Grenzwerte für den Energieverbrauch verschärft. Für Displays mit 8k-Auflösung, OLED und MicroLED, für die bislang eine Ausnahme von den EEI-Höchstwert galt, ändert sich dies ab 1. März 2023. Für die übrigen Displays werden die Mindestanforderungen verschärft.
Bewertungsmaßstab ist dabei der sogenannte Energieeffizienz-Index, der die Display-Größe und die Leuchtdichte, sprich die Helligkeit des Bildschirms, in einer komplizierten Formel berücksichtigt. Für 8K-Displays und MicroLED sind die neuen Grenzwerte faktisch nicht einzuhalten. Somit ist die neue Verordnung faktisch ein Verbot für 8k-Displays und MicroLED im Heimgebrauch. Die Industrie hat bereits darauf reagiert und im Handel sind nur noch Restbestände von 8k Displays verfügbar. MicroLED Home Displays wurden in der EU nie im größeren Stil eingeführt. Nicht berücksichtg von der EU-Verordnung sind MicroLED Lösungen wie Samsung The Wall, die besonders in Megayachten und Mansions verbaut werden.
Nach der neuen Verordnung müssen Displays bei der Verbrauchsmessung mit 65 Prozent ihrer maximalen Helligkeit betrieben werden, mindestens aber mit 220 Nits. Alle Displayanbieter liefern ihre TV-Geräte jetzt mit stromsparenden Voreinstellungen aus, um innerhalb der Verordnung zu bleiben. Dazu zählt auch die Abschaltung von HDR, das als besonders energiehungrig zählt. Mit welchen Einstellungen dann Verbraucher ihre Displays zu Hause wirklich betreiben, kann die Energieverordnung nicht garantieren.
B2B-Displays von den Vorgaben ausgenommen
Im Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 ist der Anwendungsbereich definiert: Diese Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme elektronischer Displays; dazu gehören auch Fernsehgeräte, Monitore und Digital Signage-Displays.
Vornehmlich für den B2B-Bereich vorgesehene Displays – wie professionelle Digital Signage-Displays – sind von den verschärften Vorgaben ausgenommen.
Die nächste Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung ist für 2025 geplant. Auch geplant ist ein Realitycheck (ausstehende Überprüfungsstudie), mit dem die zukünftigen Berechnungsgrundlagen überprüft werden sollen. Denn die der Verordnung zugrunde legende Prognose, dass jede neue Displaygeneration jährlich 7,5 Prozent sparsamer werden, entspricht nicht mehr der Realität.
invidis Kommentar
Die neue EU-Energiesparverordnung folgt dem höheren Ziel, den Stromverbrauch in Haushalten zu reduzieren und die Industrie zu einer nachhaltigeren Produktentwicklung zu zwingen. Im Bereich von Stand-by hat die EU damit bereits schon große Erfolge erzielt. Doch die neuste verschärfte Verordnung setzt ein technisches Weiterentwicklungstempo voraus, das die Branche auch wegen Covid nicht einhalten konnte. Es bleibt abzuwarten ob bis zum nächsten Update der Verordnung in zwei Jahren, die kommenden Gerätegenerationen größere Schritte in Richtung Energieeffizienz erreichen.
Für die Digital Signage-Branche ist die Entwicklung – auch wenn sie von der Verordnung ausgenommen ist – durchaus besorgniserregend. Denn mehr als 90 Prozent aller Displays werden als Consumer TVs verkauft. Die Industrie entwickelt primär für den Verbraucher, professionelle Lösungen sind meistens nur eine Weiterentwicklung von TV & Co.
Die unbequeme Wahrheit ist wohl, dass der Druck, energieeffizienter zu entwickeln, auch im B2B-Umfeld wachsen wird. Für den boomenden MicroLED-Markt bedeutet das, noch schneller auf Energieeffizienz zu setzen, und für Integratoren, endlich das Thema LED-Totalabschaltung in der Nacht zu priorisieren.