Anzeige
Ein Jahr nach Ensikumav

Was hat sich getan?

"Sollte es zu einer Neuauflage kommen, ist OoH bestens eingerichtet", sagt Kai-Marcus Thäsler. Der FAW-Geschäftsführer erklärt in diesem Gastbeitrag, wie sich die Branche seit Ensikumav umgestellt hat.
Kai-Marcus Thäsler vom FAW (Foto: invidis)
Kai-Marcus Thäsler vom FAW (Foto: invidis)

Die öffentliche Sichtbarkeit 24/7 war traditionell ein viel genutztes Argument für Out-of-Home. Über die Jahre ist allerdings zunehmend die Erkenntnis gereift, dass Zielgruppen nicht gleichermaßen gut bei Tag und bei Nacht zu erreichen sind – von bestimmten Standorten in Metropolen wie zum Beispiel St. Pauli in Hamburg abgesehen. Nachtabschaltungen von beleuchteten und digitalen OoH-Anlagen waren daher bereits vor der Ensikumav gängige, wenn auch keine einheitliche Praxis.

Aus gutem Grund: Vielerorts erfüllen OoH- und DooH-Anlagen wichtige Aufgaben zur Sicherheit im öffentlichen Raum, als oftmals einzige Lichtquelle bei Dunkelheit, zum Beispiel im Umfeld des ÖPNV, oder als digitales Medium für aktuelle Warnhinweise an die Bevölkerung. Das hat auch der Gesetzgeber bei der Ensikumav anerkannt und seine ursprünglich geplante Verordnung durch entsprechende Ausnahmeregelungen korrigiert.

invidis blickt zurück

Fast ein Jahr ist es her, dass die Ensikumav in Kraft trat – die Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen. Sie hatte DooH-Betreibern erstmals vorgegeben, wann ein Screen laufen darf und wann nicht. Im April ließ die Bundesregierung die Verordnung dann auslaufen. Doch in der OoH-Branche hat sie ein Umdenken ausgelöst. Wir schauen uns an, was sich seitdem getan hat und baten Kai-Marcus Thäsler, Hauptgeschäftsführer des Fachverband Aussenwerbung, um seine Einschätzung des Wandels in der Branche.

Für alle anderen OoH-Medien ist die Nachtabschaltung mit Inkrafttreten der Ensikumav erstmals branchenweit vereinheitlicht worden, ohne dass dies größeren Einfluss auf die Kampagnenentscheidungen der Kunden gehabt hätte. Die ohnehin geringen Reichweitenverluste bei Nacht haben die OoH-Anbieter problemlos ausgleichen können.

Mit dem offiziellen Ende der Verordnung am 14. April dieses Jahres obliegt es wieder jedem einzelnen Unternehmen zu entscheiden, ob und inwieweit der Betrieb von beleuchteten OoH-Medien und DooH-Anlagen in den Nachtstunden heruntergefahren wird. Diese Entscheidung fällt abhängig von den betroffenen Standorten und in enger Absprache mit Kunden sowie kommunalen Partnern.

Eine Lösung, die „over all“ passt, gibt es nicht. Grundsätzlich aber setzt sich offensichtlich eine national flächendeckende Nachtabschaltung zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens durch. Sollte es also in diesem Herbst zu einer Neuauflage der Ensikumav kommen, ist das Medium Out-of-Home bestens darauf eingerichtet.

Anzeige