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Livesystems

Die OoH-Strategie der Schweizer Post auf dem Prüfstand

Ein langwieriger Streit um die Übernahme des DooH-Netzwerkbetreibers Livesystems durch die Schweizer Post ist in eine neue Phase getreten. Nach einem Urteil des Bundesgerichts muss die Schweizer Postregulierungsbehörde Postcom nun prüfen, ob die Übernahme aus dem Jahr 2021 mit dem gesetzlich festgelegten öffentlichen Auftrag der Schweizer Post vereinbar ist.
Livesystems-Screen in einer Postfiliale (Foto: Livesystems)
Livesystems-Screen in einer Postfiliale (Foto: Livesystems)

In der Schweizer Außenwerbebranche kommt es derzeit zu einer ungewöhnlichen öffentlichen Auseinandersetzung zwischen einem der größten staatlichen Unternehmen des Landes und privaten OoH-Unternehmen. Im Mittelpunkt des Streits steht die Übernahme des DooH-Netzwerkbetreibers Livesystems durch die Schweizer Post im Jahr 2021 – eine Transaktion, die seit Jahren von Wettbewerbern und Branchenvertretern angefochten wird.

In einer gestern veröffentlichten Stellungnahme begrüßte der Branchenverband AWS Aussenwerbung Schweiz ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichts, das die Schweizer Postregulierungsbehörde Postcom verpflichtet, zu prüfen, ob die Übernahme von Livesystems durch die Schweizer Post im Rahmen des gesetzlich zulässigen Unternehmenszwecks gemäß Artikel 3 des Schweizer Postorganisationsgesetzes (POG) liegt.

Das Urteil entscheidet nicht darüber, ob die Übernahme selbst rechtmäßig war. Stattdessen bestätigt es, dass die Postcom befugt und verpflichtet ist, die Angelegenheit zu prüfen, und dass direkt betroffene Wettbewerber das Recht haben, an dem Verfahren teilzunehmen.

Langwieriger Rechtsstreit

Der Fall geht auf das Jahr 2021 zurück, als die Schweizerische Post Livesystems übernahm, einen DooH-Spezialisten für Haltestellen, den Innenbereich von Bussen, Trams und Zügen des öffentlichen Nahverkehrs sowie für Tankstellen.

DooH: Aufregung in der Schweiz nach Post-Akquisition

Kurz nach der Übernahme reichte der Wettbewerber Neo Advertising (mittlerweile Goldbach Neo, hervorgegangen aus Goldbach, Neo Advertising und Clear Channel Switzerland, eine Tochtergesellschaft der TX Group) eine Aufsichtsbeschwerde bei der Postcom ein und argumentierte, dass die Ausweitung der Schweizer Post auf kommerzielle Werbetätigkeiten im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag des staatlichen Postbetreibers geprüft werden müsse.

Die Postcom lehnte es jedoch 2022 ab, die Beschwerde zu prüfen. Neo legte daraufhin gegen die Entscheidung Berufung ein.

Im Jahr 2024 hob das Schweizer Bundesverwaltungsgericht den Entscheid der Postcom auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung an die Regulierungsbehörde zurück. Die Schweizer Post legte daraufhin gegen diesen Entscheid Berufung beim Bundesgericht ein.

Nach Angaben von AWS wies das Bundesgericht im Mai 2026 die Beschwerde der Schweizer Post zurück und bestätigte sowohl die Aufsichtskompetenz der Postcom als auch die Klagebefugnis der betroffenen Wettbewerber. Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien am 28. August 2026 offiziell zugestellt.

Zeitachse

2021: Die Schweizerische Post übernimmt die Livesystems AG.

2021/22: Goldbach/Neo reicht eine Aufsichtsbeschwerde bei der Postcom ein.

2022: Die Postcom lehnt die Prüfung der Beschwerde ab.

2024: Das Bundesverwaltungsgericht verweist den Fall an die Postcom zurück.

2025: Die Schweizerische Post legt beim Bundesgericht Berufung ein.

26. Mai 2026: Das Bundesgericht weist die Beschwerde zurück und bestätigt die Zuständigkeit der Postcom.

28. August 2026: Das schriftliche Urteil wird den Parteien zugestellt.

AWS kritisiert Vorgehen

Während sich das Urteil des Bundesgerichts eher auf verfahrensrechtliche Fragen als auf den Inhalt der Übernahme selbst bezieht, nutzte AWS die Gelegenheit, um das Vorgehen der Schweizer Post während des gesamten Verfahrens scharf zu kritisieren.

Der Verband argumentiert, dass die Schweizer Post jahrelang alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um eine behördliche Prüfung zu vermeiden, und bezeichnete das jüngste Urteil als längst überfällige Klärung einer seiner Ansicht nach bestehenden Regulierungslücke.

Der Verband fordert die Postcom zudem auf, zügig zu handeln und eine inhaltliche Prüfung der Übernahme durchzuführen, ohne auf laufende Gesetzesreformen zu warten.

Auswirkungen über den OoH-Bereich hinaus

Der Streit kommt zu einem politisch heiklen Zeitpunkt. Im Juni 2026 leitete der Schweizer Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zu Änderungen des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes ein, wobei die Vernehmlassungsfrist bis zum 15. Oktober 2026 läuft.

AWS argumentiert, dass die vom Bundesgericht bestätigten Rechte und Pflichten, insbesondere die Aufsichtsfunktion der Postcom und die Verfahrensrechte betroffener Wettbewerber, ausdrücklich in die überarbeiteten Gesetze aufgenommen werden sollten.

Das Thema überschneidet sich zudem mit breiteren politischen Diskussionen über den Umfang der Aktivitäten, die staatliche Unternehmen auf kommerziellen Märkten ausüben dürfen. Kritiker argumentieren, dass staatliche Unternehmen von strukturellen Vorteilen profitieren könnten, die privaten Wettbewerbern nicht zur Verfügung stehen, während Befürworter geltend machen, dass eine Diversifizierung notwendig sei, um sinkende Einnahmen im traditionellen Postgeschäft auszugleichen.

Wie geht es weiter?

Die unmittelbare Folge des Urteils ist, dass die Postcom nun prüfen muss, ob der Kauf von Livesystems durch die Schweizerische Post mit dem im Schweizer Postgesetz festgelegten Unternehmenszweck vereinbar ist.

Bislang hat das Bundesgericht noch nicht entschieden