Die zweite Corona-Welle ist da und Deutschland steht erneut ein Lockdown ins Haus. Seit heute, Montag den 2. November, gelten zunächst für vier Wochen bis zum 30. November in der Bundesrepublik neue Regelungen und Einschränkungen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Der Lockdown Light fällt etwas glimpflicher aus, als noch im Frühjahr. Allgemein ruft die Regierung zur Heimarbeit auf und bittet die Bürger darum, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.
Auch die Schweiz fährt seit vergangenem Donnerstag einen neuen Maßnahmenkatalog. Österreich folgt uns ab dem morgigen Dienstag in den Lockdown, der ebenfalls vorerst bis zum 30. November dauern soll. Wir geben einen Überblick über die Regelungen und Änderungen in der DACH-Region.
Deutschland im Lockdown: Mit Digital Signage durch die Krise
Deutschland
- Kontakte: Zuhause sowie in der Öffentlichkeit dürfen sich höchstens zwei Haushalte mit maximal zehn Personen treffen. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen hier allerdings wieder.
- Maskenpflicht: Die Regelungen zum verpflichtenden Tragen von Masken im Handel und Nahverkehr bleiben weitestgehend unverändert. Einige Bundesländer haben aber ihren Bußgeldkatalog erweitert, um Maskenverweigerern den Kampf anzusagen.
- Gastronomie und Freizeit: Hier wird das Angebot drastisch zurückgefahren. Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen müssen schließen. Essen darf allerdings weiterhin abgeholt oder geliefert werden. Kultur-, Freizeit- oder Sportstätten wie Kinos, Schwimmbäder oder Fitnessstudios werden ebenfalls geschlossen. Entsprechend sind Events im Lockdown-Zeitraum untersagt. Lediglich Orte, die Corona-Maßnahmen den Personenabstand betreffend gut umsetzen können, wie etwa Zoos und Museen, bleiben je nach Bundesland von den Schließungen verschont. Die meisten Sportvereine müssen ihren Betrieb vorerst pausieren, ausgenommen ist der Profisport wie etwa die Fußball-Bundesliga – allerdings ohne Zuschauer.
- Schulen: Schulen und Kitas dürfen geöffnet bleiben. Erforderliche Schutzmaßnahmen werden aber angepasst.
- Einzelhandel und Dienstleister: Groß- und Einzelhandelsgeschäfte bleiben unter Auflagen geöffnet. Die Kundenzahl ist auf eine Person pro 10qm Verkaufsfläche beschränkt, Mitarbeiter werden hier nicht mitgezählt. Einige Dienstleister wie beispielsweise Tattoo-Studios oder Kosmetiksalons müssen allerdings schließen.
Österreich
- Ausgangsbeschränkung: Vom 3. bis 12. November verhängt Österreich eine Ausgangsbeschränkungen zwischen 20:00 bis 06:00 Uhr. Hiervon ausgenommen sind Personen, die in der Zeit aus beruflichen Gründen unterwegs sind oder andere Menschen betreuen müssen. Auch Joggen oder Gassi gehen mit dem Hund bleibt erlaubt. Auch Arztbesuche sind ausdrücklich erlaubt.
- Kontakte: Private Besuche bleiben mit Einschränkungen erlaubt. Es wird allerdings empfohlen, die Personenzahl möglichst gering zu halten. Private Feiern im öffentlichen Raum, dazu zählen auch Garagen oder Gärten, sind untersagt.
- Einzelhandel und Dienstleister: Wie auch in Deutschland ist die Kundenzahl auf eine Person pro 10qm Verkaufsfläche beschränkt. Alle Dienstleistungen dürfen prinzipiell Angeboten werden, solange geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimieren.
- Gastronomie und Freizeit: Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen müssen schließen, das Essen darf weiterhin abgeholt oder geliefert werden. Alle Veranstaltungen sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Dazu zählen beispielsweise Sportevents im Spitzensport, Zusammenkünfte politischer Parteien, Demonstrationen, Proben ohne Publikum oder Begräbnisse (höchstens 50 Personen). Hochzeiten sind ebenfalls verboten. Kontaktsportarten sind untersagt, Individualsport ist Outdoor unter Einhaltung des Mindestabstandes erlaubt.
Schweiz
- Kontakte: Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten. Im öffentlichen Raum dürfen sich zudem nicht mehr als 15 Personen versammeln.
- Sport und Kultur: Auch hier gilt die 15 Personen Regel. Ausgenommen sind Proben und Trainings von unter 16-jährigen sowie im Profi-Bereich. Clubs und Discos müssen schließen.
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht wird erweitert und betrifft jetzt auch den Außenbereich von Restaurants, Läden sowie belebte Fußgängerzonen. Auch in Schulen ab der Sekundarstufe 2 und bei der Arbeit drinnen (außer am Arbeitsplatz) gilt die Tragepflicht ab sofort.
- Gastronomie: Restaurants dürfen weiterin öffnen, allerdings dürfen an jedem Tisch maximal vier Personen sitzen. Von 23:00 bis 06:00 gilt zudem eine Sperrstunde.
- Schulen: Der Unterricht an Hochschulen findet per Fernunterricht statt
Im Light Lockdown kommt also wieder einiges auf uns zu. Die von der Krise stark gezeichnete Veranstaltungsbranche treffen die erneuten Schließungen am härtesten. Vier Wochen sind eine lange Zeit, wenn jeder Tag fürs Überleben zählt. Und ob die Lage sich bis Anfang Dezember beruhigt ist sowieso fraglich. Auch für den Retail wird das wichtige Weihnachtsgeschäft gelinde gesagt eine knackige Angelegenheit. So wird auch Kundenzählen wieder Pflicht. Über die vergangenen Monate haben viele Digital Signage-Anbieter entsprechende innovative Lösungen auf den Markt gebracht. Einige der Ampellösungen, wie etwa ViCo One von Dimedis, erkennen auch, ob die Person eine Maske trägt und können gegebenenfalls auf die Tragepflicht hinweisen.