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Energieeinsparverordnung

Ein Sieg der Vernunft

invidis Kommentar von Florian Rotberg | Die Korrektur der hastig zusammengebauten Energiesparverordnung war überfällig. In aller wünschenswerten Klarheit wurden nun die Änderungen der Ensikumav von der Bundesregierung beschlossen. Doch die Arbeit ist damit nicht getan.
DooH-Energiesparkampagne bei Ströer (Foto: invidis)
DooH-Energiesparkampagne bei Ströer (Foto: invidis)

Die Parteien der Ampelregierung können stolz sein, in nur wenigen Wochen eine von der Öffentlichkeit und vielen Beteiligten der Koalition nicht nachvollziehbare Verordnung korrigiert zu haben. Die DooH-Branche atmet auf, während die Öffentlichkeit sich weiter die Augen reibt, wie eine kleine Gruppe von Umweltaktivisten im Bundeswirtschaftsministerium, nach aufwendigen Abstimmungen mit allen Stakeholdern, in letzter Minute die erste Verordnung so verschärfen konnte.

Energieeinsparverordnung: Das 16-Uhr-Verbot fällt

Gesetze und Verordnungen müssen sinnvoll und von allen Stakeholdern nachvollziehbar sein. Ein Betriebsverbot für beleuchtete und lichtemittierende Werbeanlagen inklusive DooH- und Digital Signage-Screens am Tag bis 16 Uhr war weder sinnvoll noch nachvollziehbar.

Es besteht ein breiter Konsens, dass die gegenwärtige Energiekrise tiefgreifende Energiesparmaßnahmen erfordert. Die Digital-out-of-Home- und Digital Signage-Branche ist bereit, ihren Anteil zu leisten. Aber die Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Weder die Out-of-Home-Industrie noch Einzelhändler oder Städte und Gemeinde konnten den Sinn eines Betriebsverbots bis in den Nachmittag erfassen.

Für die Out-of-Home-Branche wären mit der Durchsetzung der Energieeinsparverordnung bis 16 Uhr faktisch 75 Prozent des vermarktbaren Inventars weggefallen. Kaum vorzustellen, das viele DooH-Anbieter es über den Winter geschafft hätten. Städte und Gemeinden fürchteten um dringend benötigte Einnahmen aus den OoH-Stadtvermarktungsverträgen und stationäre Einzelhändler um Umsätze im Rezessionsumfeld.

Mit der angepassten Verordnung besteht nun ein Betriebsverbot von 22 bis 6 Uhr – damit können alle Stakeholder leben. Es bleibt aber die Aufgabe von Herstellern und Betreibern, DooH- und Digital Signage-Screens energiesparender zu betreiben. Die Helligkeit von Screens sollte mittels Sensoren an die Umgebung automatisch angepasst werden, auch mit der Optimierung von Content lässt sich der Energieverbrauch insbesondere von LEDs senken. Last but not least müssen Displays und LED-Screens ertüchtigt werden, in den Nachtstunden zuverlässig komplett abgeschaltet zu werden.  Es bleibt einiges zu tun, aber es ist den Aufwand wert.

Energiesparplan: OoH-Branche äußert scharfe Kritik

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