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Corona-Krise

Lasst das Zählen beginnen

Deutschland wacht langsam aus dem Corona-Shutdown wieder auf. Im größeren Stil öffnen in den meisten Bundesländern diese Woche wieder kleinere Geschäfte bis 800 m² Verkaufsfläche. Doch die gesetzlichen Vorgaben sind streng, denn die erlaubte Anzahl von Personen ist stark begrenzt und unterscheidet sich teils erheblich. Es muss also gezählt und kontrolliert werden.
DM Kundeninformationen zu Begrenzung der Kundenabzahl (Foto: invidis)
DM Kundeninformationen zu Begrenzung der Kundenabzahl (Foto: invidis)

Allgemein gilt das nichts allgemein gilt und ständigen Änderungen unterworfen ist. Ein Idealszenario für Digital Signage. invidis hat die rechtlichen Vorgaben von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen begutachtet und viele individuelle Reglungen gefunden.

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Bei allen Bundesländern gilt eine zahlenmäßige zeitgleiche Begrenzung von Personen auf der Verkaufsfläche. Doch Fläche pro Person und die Einbeziehung des Personals unterscheidet sich erheblich.

  • Baden-Württemberg: Eine Person (Kunde oder Mitarbeiter) pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche)
  • Hessen: Ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche (Mitarbeiter sind nicht mitzuzählen)
  • NRW: Ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche (auch hier werden Mitarbeiter nicht gezählt)
  • Update: Bayern:  ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche

Somit dürfen beispielhaft auf einer Verkaufsfläche von 400 m² mit 5 Mitarbeitern zeitgleich in

  • NRW: 40 Kunden
  • Hessen: 20 Kunden
  • BaWü: 15 Kunden

aufhalten. Nicht berücksichtigt sind die unterschiedlichen Berechnungen von Verkaufsfläche, die sich allerdings nur in Details (Fläche vor Fluchttoren, Fläche hinter Bedientheken) unterscheiden.

DM Kundeninformationen zu Begrenzung der Kundenabzahl (Foto: invidis)
DM Kundeninformationen zu Begrenzung der Kundenabzahl (Foto: invidis)

In einigen Bundesländern dürfen auch größere Stores (Warenhäuser) öffnen, wenn sie die aktiv genutzte Verkaufsfläche auf die gesetzlichen 800 m² begrenzen. Auch Läden in Shopping Centern dürfen öffnen, so sie denn die allgemeinen Vorgaben erfüllen.

Allen Bundesländer gemein ist eine Mindestabstandsreglung zwischen 1,5-2,0m. Kunden muss vor dem Betreten des Marktes per Aushang oder mündlicher Mitteilung vermittelt werden, den Mindestabstand zu anderen Kunden und Mitarbeitern einzuhalten und den Kunden das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung (Community-Maske) zu empfehlen.

Digitale Kundenstopper: Vom Trend zur Notwendigkeit

Die für Digital Signage wichtigste Reglung ist die aktive Zugangskontrolle zur Begrenzung der Kunden. Ob digitale Kundenstopper, LED-Ampelanlagen oder Mobile-basierte Systeme – der Einsatz von Digital Signage mit Sensoren (People-Counter) wird zum defacto Standard in den nächsten Monaten. Alternativ sind Security-Mitarbeiter einzusetzen, die allerdings um einiges kostspieliger sind als digitale Lösungen.

So heißt es beispielsweise in NRW:„Alle Einrichtungen müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen treffen”. Analog dazu in Baden Württemberg. „Die Anzahl der Kunden im Geschäft ist in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche so zu begrenzen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.”

Auch bei Lidl wird handschriftlich begrenzt (Foto: invidis)
Auch bei Lidl wird handschriftlich begrenzt (Foto: invidis)

Doch die neuen Regelungen sind nicht nur auf den Eingangsbereich beschränkt. Auch eine Vielzahl von neuen Hygienemaßnahmen sind zu befolgen. So schreibt zum Beispiel Baden-Württemberg zur Hygiene und Desinfektion  (Auszug der Digital Signage relevanten Bestimmungen)

  • Für die Kunden ist vor Betreten des Geschäfts nach Möglichkeit die Gelegenheit zur Handdesinfektion zu schaffen.
  • Bei jedem Personalwechsel am Kassenarbeitsplatz sind Tastatur, Touchbildschirm oder häufig berührte Flächen zu reinigen.
  • Gegenstände, die auch von Kunden angefasst werden z.B. Türgriffe, Handläufe an Treppen o. ä. aber auch digitale Touchpoints sind mehrmals täglich zu reinigen.
  • Im Handel mit Kraftfahrzeugen und im Handel mit Fahrrädern sind Fahrzeuge und Fahrräder nach Probefahrten zu reinigen (Lenker/Fahrersitz/Sattel/Armaturen/Displays).
  • Kunden in Bekleidungsgeschäften sind durch Aushang darauf hinzuweisen, dass gekaufte Kleidung unmittelbar nach Erwerb zu Hause gewaschen werden sollte.

Die Vorgaben ändern sich oft kurzfristig bzw. werden fast täglich konkretisiert und unterscheiden sich teilweise elementar von Bundesland zu Bundesland. Für Einzelhändler – insbesondere bundesweit tätige Filialisten – explodieren die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen. Ohne Digital Signage sind diese sich ständig ändernde Vorgaben kaum zu zeitnah und fehlerfrei zu realisieren.

Ein Sonderthema ist die zuverlässige Steuerung des Kundenzutritts zur Verkaufsfläche. Auch hier sind Digital Signage Lösungen für größere Einzelhandelsflächen fast alternativlos.