Tankstellen

Keine Tabak-Werbung im Schaufenster

Tabakwerbung auf DooH-Screens und Plakatflächen ist nicht mehr erlaubt. Die einzig verbliebene Werbemöglichkeit ist der Point of Sale. Tausende von Digital Signage-Displays schmücken bundesweit Verkaufsstellen bei Fachhändlern und Tankstellen. Doch die Regeln sind streng, wie ein Urteil vom OLG Stuttgart (01.08.2024 Az. 2 UKl 2/24) zeigt.
Symbolfoto - Display im Schaufenster einer Tankstelle (Foto: invidis)
Symbolfoto – Display im Schaufenster einer Tankstelle (Foto: invidis)

Die Out-of-Home-Branche hat sich auf das verschärfte Verbot für Tabakwerbung eingestellt. Aber auch am Point of Sale gilt es, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Während Fachhändler im Schaufenster des Verkaufsraums via DooH werben dürfen, ist es Tankstellen nicht mehr erlaubt. So jedenfalls nach dem erstinstanzlichen Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart, über das das Rechtsportal Legal Tribune Online berichtet.

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Eine Tankstelle darf auf ihren Schaufensterscreens nicht mehr für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten werben, da die Werbung laut Urteil auch außerhalb des Verkaufsraums zu sehen ist. Und Außenwerbung ist für Tabakwerbung nun verboten. Der Tankstellenbetreiber hatte argumentiert, dass der Digital Signage-Screen in einem geschlossenen Raum platziert wurde. Doch laut OLG ist nicht der Ort des Screens entscheidend, sondern der Ort, wo die Werbung wahrgenommen wird. Auch konnte sich der Tankstellenbetreiber nicht mit der Ansicht durchsetzen, dass der ganze Tankstellenbereich ein Verkaufsort ist und somit Tabakwerbung erlaubt ist.

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Fachhändler dürfen weiterhin Tabakwerbung im Schaufenster zeigen

Erlaubt ist Tabakwerbung auf Schaufensterdisplays weiterhin für Fachhändler, für die das Außenwerbeverbot eine Ausnahme vorsieht. Tabakwerbedisplays auf dem Verkaufstresen und im Regal sind weiterhin auch an Tankstellen erlaubt, sofern die Werbung nicht als Außenwerbung wahrgenommen werden kann.

Für Schaufenster-DooH-Anbieter wie Hygh, die mit mehr als 2.000 Displays deutschlandweit mit Schaufenster-Screens und kleinen POS-Displays in Spätis, Kiosks und im Einzelhandel vertreten sind, heißt es, bei Tabak-Werbekampagnen präzise auszuspielen.

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Tabak-POS: Kleiner, aber sehr interessanter Digital Signage-Markt

Außer am POS ist Tabakwerbung in Deutschland verboten (invidis Bericht). Um sich darauf einzustellen, hat die Tabakindustrie ihre Points of Sale mit enormen Investitionen digitalisiert. Aus Effizienzgründen stattet jeweils immer nur einer der vier großen Tabakkonzerne eine Verkaufsstelle mit Digital Signage aus.

So kommt jeder der großen Konzerne auf rund 5.000 POS, die mit oft mit mindestens fünf Screens ausgestattet sind. Wichtiger Standort für Displays ist das Tabakregal hinter dem Verkaufstresen, aber auch Tabletop-Signage-Lösungen und Displays der Kassensysteme.

Standard-Large-Format-Displays der großen Displayanbieter kommen seltener zum Einsatz – oft sind es kleinere Displaygrößen mit integriertem Mediaplayer, die von den Integratoren Custom-Made aus China bestellt werden. Wichtigste Integratoren im deutschen Tabakgeschäft sind PMS (Hamburg), Radio POS (Kiel) und Umdasch Digital (Duisburg), die jeweils exklusiv einen Tabakkonzern betreuen.

Die Herausforderung der Tabak-POS-Netzwerke liegt in der Unberechenbarkeit der Rechtsprechung. Wann Tabakwerbung endgültig auch am POS verboten wird, ist noch nicht abzusehen. Für den Fall der Fälle verfügen alle Beteiligten über einen Plan B.

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