In vielen Städten und Gemeinden gilt die Ein-Quadratmeter-Grenze: Schriftzüge, Beleuchtungen, Logos und Displays unter einem einem Quadratmeter Fläche sind genehmigungsfrei. Retailer, Integratoren und DooH-Netzbetreiber mit Screens von 60 Zoll und kleiner hoffen nun, nicht von der neuen Energiesparverordnung betroffen zu sein, die um Mitternacht in Kraft tritt. mehr...